Zahnarzt Krefeld

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SCHÖNE GERADE ZÄHNE – EIN LEBEN LANG

KOSTEN EINER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG IN KREFELD

Erfahren Sie auf dieser Seite, ob Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten für Ihre kieferorthopädische Behandlung übernimmt.

GESETZLICHE KRANKENKASSE

Ob und in welchem Ausmaß Ihre gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung übernimmt, hängt vom Schweregrad der Zahn- und Kieferproblematik ab. Unser Befund wird von den Krankenkassen auf der Basis des fünfstufigen KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) eingestuft. Als „medizinisch behandlungswürdig“ gelten lediglich die Grade 3, 4 und 5. Nur für solche werden die Kosten entsprechend zu 80 Prozent des Kassenanteils übernommen. 20 Prozent trägt der Versicherte selbst. Sie werden allerdings nach Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Die Kostenübernahme für Fehlstellungen der Grade 1 und 2 lassen sich aber über private Zusatzversicherungen sicherstellen.

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KOSTENTRANSPARENZ DER ZAHNÄRZTE AM FRIEDRICHSPLATZ

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen stellt eine ausreichende, sinnvolle und medizinisch notwendige Versorgung sicher. Hochwertige, moderne Materialien sowie innovative Therapiemethoden sind nicht vorgesehen. Wir möchten unseren Patienten aber stets die unserer Meinung nach beste Behandlung zukommen lassen, sodass private Zuzahlungen nötig werden können. Selbstverständlich besprechen wir alle Maßnahmen im Vorfeld mit Ihnen und informieren Sie über alle anfallenden Kosten, damit Sie eine mündige Entscheidung treffen können. Gern besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Privat Versicherte erhalten vor Beginn der geplanten Behandlung eine umfassende Aufstellung aller anfallenden Kosten, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. In welchem Umfang Ihre Versicherung diese Kosten übernimmt, hängt vom Versicherungstarif und eventuell bestehenden Zusatzversicherungen ab.

WIR STEHEN IHNEN ALS DIENSTLEISTER ZUR SEITE

Die Versorgungsleistung privater Krankenversicherungen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert: Entscheidungen über Erstattung oder Nichterstattungen sind für den Versicherten nur noch schwer nachzuvollziehen – wenn überhaupt. Gern unterstützen wir Sie in der Korrespondenz mit Ihrer Krankenversicherung oder übernehmen sie auch ganz für Sie. Unserer Erfahrung nach, ist das oft bereits ausreichend, um eine Entscheidung zu Ihren Gunsten zu erwirken. Attraktiv ist darüber hinaus die Möglichkeit, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommenssteuerklärung anzugeben. Sofern Sie den Freibetrag überschreiten, können Sie die Behandlungskosten nämlich steuerlich geltend machen.

 

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